Leistungen

Amtliche Dienstleistungen:

Hauptuntersuchung (HU) inkl. Abgasuntersuchung (AU)

Wir führen die Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO zusammen mit der Abgasuntersuchung an Ihrem Fahrzeug durch.

Nach dem Motto „Mehr Service für Sicherheit“ setzen wir uns für Ihre Sicherheit im Straßenverkehr ein.
Seit 2010 ist die Abgasuntersuchung in die Hauptuntersuchung integriert. Damit entfällt auch die Plakette auf dem vorderen Kennzeichen.
Nie wieder den Termin zur HU vergessen mit dem HU-Erinnerungsservice der GTÜ.

Änderungsabnahme

Wir führen Änderungsabnahmen gemäß § 19 (3) StVZO und darüber hinaus als Unterschriftsberechtigte des Technischen Dienstes der GTÜ auch Vollgutachten nach §21 StVZO und Einzelabnahmen nach §19 (2) StVZO i.V.m. §21 StVZO an Ihrem Fahrzeug durch.

Das Schrauben am Fahrzeug macht viel Spaß, aber nicht alles was man verbaut ist auch erlaubt. Wir stellen fest was erlaubt ist, um Ihr individuelles Fahrzeug für den Straßenverkehr zu genehmigen.

Oldtimerbegutachtung

Unser Angebot beinhaltet Oldtimerbegutachtungen gemäß § 23 StVZO.

Wer einen Oldtimer hat liebt ihn. Wir verfügen über ein umfangreiches Archiv an Oldtimerdaten und beraten sie gern für den Fall, dass Sie und Ihr Liebling auf das begehrte H-Kennzeichen zusteuern.

Sicherheitsprüfungen

Sicherheitsprüfungen nach § 29 StVZO: Vorgeschrieben z.B. für öffentliche Verkehrsmittel wie Busse, aber auch schwere Nutzfahrzeuge. Gerade diese Fahrzeuge müssen besonders sicher sein. Wir führen Sicherheitsprüfungen flexibel und unkompliziert nach den gesetzlichen Bestimmungen durch.

Gassystemeinbauprüfung (GSP)

Wir bieten Ihnen Flüssiggasprüfungen für Wohnwagen und Wohnmobile nach G607 sowie auch Gassystemeinbauprüfungen (GSP) nach der Umrüstung und die regelmäßig wiederkehrenden Gasanlagenprüfungen (GWP) für Kraftfahrzeuge mit bivalentem Antrieb an.

BO Kraft

An Taxen, Mietwagen, Omnibusse und Fahrzeuge zur Personenbeförderung muss neben der jährlichen Hauptuntersuchung zusätzlich eine  Untersuchung nach BOKraft (Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr) durchgeführt werden. Wir bieten die entsprechenden Untersuchungen nach §§ 41, 42 (2) bzw. 42 (1) BOKraft an.

Schadstoffplakete

Sie erhalten bei uns die Schadstoffplakette und die GTÜ informiert Sie über Gesundheitsrisiken durch Feinstaub, gibt einen Überblick über die Umweltzonen sowie Nachrüstinformationen.

Sachverständigen-Leistungen:

Schadengutachten

Die GTÜ-Sachverständigen sind neutral und unabhängig. Somit ist gewährleistet, dass der Geschädigte 100 % Ersatz hinsichtlich seines Fahrzeugschadens geltend machen kann.

Ist ein Schaden durch einen Unfall am Fahrzeug entstanden, muss der Sachverhalt schnell und zuverlässig geklärt werden. Unbedingt erforderlich hierzu ist ein qualifiziertes Schadengutachten, so, wie wir es für Sie und Ihr Fahrzeug anfertigen.

Fahrzeugbewertungen

Sie möchten ein Fahrzeug verkaufen bzw. kaufen und kennen nicht den Marktwert? Wir ermitteln für Sie den aktuellen Wert.

Haben Sie Fragen dazu? Kontaktieren Sie uns doch unverbindlich.

Unfallverhütungsvorschrift

Jeder Arbeitgeber in Deutschland ist für die Gesundheit und Sicherheit seiner Mitarbeiter am Arbeitsplatz verantwortlich. Als Richtlinie hierzu geben die Berufsgenossenschaften Unfallverhütungsvorschriften (UVV/BGV) heraus.
Die Sachverständigen der GTÜ unterstützen Betriebe und  Arbeitgeber als kompetente Partner auch bei der Bewältigung ihrer vielseitigen Arbeitsschutzaufgaben, bei allen Fragen der Betriebssicherheit, bei jährlichen Geräteprüfungen sowie bei der Festlegung von Prüfintervallen.