Gut zu wissen!
Im Gegensatz zu den Angestellten von TÜV und DEKRA sind die GTÜ-Prüfingenieure selbstständig und freiberuflich tätig und führen die Fahrzeuguntersuchungen nach § 29 StVZO im Namen und auf Rechnung der GTÜ – Gesellschaft für Technische Überwachung mbH – durch.