Leistungen
Amtliche Dienstleistungen:
Hauptuntersuchung (HU) inkl. Abgasuntersuchung (AU)
Wir führen die Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO zusammen mit der Abgasuntersuchung an Ihrem Fahrzeug durch.
Nach dem Motto „Mehr Service für Sicherheit“ setzen wir uns für Ihre Sicherheit im Straßenverkehr ein.
Seit 2010 ist die Abgasuntersuchung in die Hauptuntersuchung integriert. Damit entfällt auch die Plakette auf dem vorderen Kennzeichen.
Nie wieder den Termin zur HU vergessen mit dem HU-Erinnerungsservice der GTÜ.
Änderungsabnahme
Wir führen Änderungsabnahmen gemäß § 19 (3) StVZO und darüber hinaus als Unterschriftsberechtigte des Technischen Dienstes der GTÜ auch Vollgutachten nach §21 StVZO und Einzelabnahmen nach §19 (2) StVZO i.V.m. §21 StVZO an Ihrem Fahrzeug durch.
Das Schrauben am Fahrzeug macht viel Spaß, aber nicht alles was man verbaut ist auch erlaubt. Wir stellen fest was erlaubt ist, um Ihr individuelles Fahrzeug für den Straßenverkehr zu genehmigen.
Oldtimerbegutachtung
Unser Angebot beinhaltet Oldtimerbegutachtungen gemäß § 23 StVZO.
Wer einen Oldtimer hat liebt ihn. Wir verfügen über ein umfangreiches Archiv an Oldtimerdaten und beraten sie gern für den Fall, dass Sie und Ihr Liebling auf das begehrte H-Kennzeichen zusteuern.
Sicherheitsprüfungen
Sicherheitsprüfungen nach § 29 StVZO: Vorgeschrieben z.B. für öffentliche Verkehrsmittel wie Busse, aber auch schwere Nutzfahrzeuge. Gerade diese Fahrzeuge müssen besonders sicher sein. Wir führen Sicherheitsprüfungen flexibel und unkompliziert nach den gesetzlichen Bestimmungen durch.
Gassystemeinbauprüfung (GSP)
Wir bieten Ihnen Flüssiggasprüfungen für Wohnwagen und Wohnmobile nach G607 sowie auch Gassystemeinbauprüfungen (GSP) nach der Umrüstung und die regelmäßig wiederkehrenden Gasanlagenprüfungen (GWP) für Kraftfahrzeuge mit bivalentem Antrieb an.
BO Kraft
An Taxen, Mietwagen, Omnibusse und Fahrzeuge zur Personenbeförderung muss neben der jährlichen Hauptuntersuchung zusätzlich eine Untersuchung nach BOKraft (Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr) durchgeführt werden. Wir bieten die entsprechenden Untersuchungen nach §§ 41, 42 (2) bzw. 42 (1) BOKraft an.
Schadstoffplakete
Sie erhalten bei uns die Schadstoffplakette und die GTÜ informiert Sie über Gesundheitsrisiken durch Feinstaub, gibt einen Überblick über die Umweltzonen sowie Nachrüstinformationen.